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Pressemitteilungen

Zeitungsbericht WAZ

Bericht Infoabend

Aus den veröffentlichen Artikeln in der RP und NRZ zeigt sich, dass die Stadt Wesel nicht an der Bürgerinitiative „Alles-Dicht-in-Wesel“ so einfach vorbei kommt. Sollten die gestellten Fragen ungeklärt bleiben, behält sich die BI vor, eine erneute Versammlung für betroffene Bürger anzusetzen.

Zeitungsbericht NRZ 29.10.2015

Zeitungsbericht NRZ 22.01.2015

Der Bericht "Dichtigkeitsprüfung steht auf dem Programm" (in der Spalte KOMPAKT) führte bei vielen Weselern, vor allem bei Blumenkamper Lesern zu Irritationen. An verschiedenen Stellen liefen die Telefone heiss. Verunsicherte Leser riefen bei Redaktion, Verwaltung und Bürgerinitiative in Blumenkamp wegen Klärungsbedarfs an.

12. Februar Präzisierter Antrag / Resolution

Unseren Antrag für die Ratssitzung am 25.02.2014 zum Thema Dichtheitsprüfung möchten wir wie folgt präzisieren / Resolution
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Wesel: Rathaus Wesel | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Westkamp,

unseren am 3. Februar gestellten Antrag für die Ratssitzung am 25.02.2014 zum Thema Dichtheitsprüfung möchten wir wie folgt präzisieren:

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Stadt Wesel beschließt, auf eine Änderung der Entwässerungssatzung, wie es § 53 Abs. 1e, Nr. 1-3 LWG bezüglich der Dichtheitsprüfungen im Rahmen einer Kann Regelung vorsieht, zu verzichten.
2. Der Rat der Stadt Wesel fordert die Landesregierung mit dieser Resolution als Grundlage auf, eine bundeseinheitliche Regelung durch eine entsprechende Rechtsverordnung nach § 23 des Wasserhaushaltsgesetzes anzustreben.

Resolution zur Dichtheitsprüfung in Wesel

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wir sind im Gegensatz zu anderen Regionen in der glücklichen Lage, dass Wasser bei uns kein knappes Gut ist.
Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht, einen sorgsamen Umgang mit dieser kostbaren Ressource zu pflegen. Und hierzu zählt bei uns vor allem auch die Sicherstellung der Qualität unseres Wassers.
Hier gibt es viele verschiedene Bausteine, die zu beachten sind, so auch die Funktionsfähigkeit der privaten Abwasserleitungen, aber auch eine Optimierung der Dünge/VO auf Bundesebene.

Mit der Abschaffung des § 61 a Landeswassergesetz und dem Erlass der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser wurde die Grundlage für eine bürgerfreundlichere Regelung geschaffen. Diese soll sowohl praxistauglich sein als auch dem Besorgnisgrundsatz, wie er im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gefordert ist, Rechnung tragen. Nach § 60 WHG dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben werden. „Für den Bereich der Abwasserleitungen bedeutet dies, dass die Dichtheit sichergestellt sein muss“(Zitat BMU). Gegenüber der alten Landesregelung im § 61a des Landeswassergesetzes, die 2007 von CDU und FDP beschlossen wurde, wurde die Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Abwasserkanälen im Verfahren und vom Umfang her deutlich vereinfacht. Für Wohnhäuser, die nicht in Wasserschutzgebieten stehen, werden keine Prüffristen mehr festgelegt.

In Wasserschutzgebieten werden die Prüffristen allerdings beibehalten. Bis Ende 2015 müssen Abwasserleitungen von Wohnhäuser, die vor 1965 erbaut wurden, und industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen, die vor 1990 errichtet wurden, auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Alle Abwasserleitungen, die nach 1965 errichtet wurden, müssen in Wasserschutzgebieten bis Ende 2020 geprüft werden.

Die Städte und Gemeinden sollen weiterhin in ihrer örtlichen Kompetenz die Grundstückseigentümer/Innen über die Durchführung der Funktionsprüfung unterrichten und beraten.

Sie können durch Satzung unter bestimmten Voraussetzungen u.a. Fristen für die erstmalige Prüfung festlegen und sich Prüfbescheinigungen vorlegen lassen.

Resolution zur Dichtheitsprüfung

CDU und FDP Fraktion im Rat der Stadt Wesel beschließen Resolution zur Dichtheitsprüfung
31.01.2014
Pressemitteilung
Informationsveranstaltung „Blumenkamper Bürger e.V.“ (BI-Alles-dicht-in-Wesel)
CDU- und FDP-Fraktion haben für die nächste Ratssitzung (25.02.2014) den Antrag gestellt, eine gemeinsam verfasste Resolution zu verabschieden. Auf der Informationsveranstaltung am 30.01.2014 des Vereins "Blumenkamper Bürger e.V." in der Gaststätte Pollmann, wurde nicht nur die teilweise Unkenntnis über das Verfahren der Dichtigkeitsprüfung in Wasserschutzgebieten deutlich, sondern vor allem auch das Unverständnis über die überzogenen Anforderungen der Landesregierung an die Grundstückseigentümer.

Die Landesregierung geht ohne Not einen Sonderweg in Deutschland und verlangt von den Bürgerinnen und Bürgern eine Funktionsprüfung der Abwasseranlagen ab. Blumenkamp liegt im Wasserschutzgebiet 3 A. Die Gefahr, die von Undichtigkeiten bei privaten Abwasserleitungen für das Grundwasser entstehen soll, ist wissenschaftlich nicht erwiesen. Es bedarf einer bundeseinheitlichen Regelung auf Basis des Bundes-Wasserhaushaltsgesetzes für die Funktionsprüfungen soweit dies überhaupt erforderlich ist.

Es ist nicht vertretbar, die Bürgerinnen und Bürger generell mit dem Hinweis auf Nachhaltigkeit unter Generalverdacht zu stellen. Das Land macht sich grundsätzlich einen schlanken Fuß und verlangt von den Kommunen die Um- und Durchsetzung ihrer Rechtsverordnung aus Oktober 2013. CDU und FDP im Rat der Stadt Wesel lehnen dies ab.

Jürgen Linz
CDU-Fraktionsvorsitzender
Friedrich Eifert
FDP-Fraktionsvorsitzender

  BB - Blumenkamper Bürger e.V. www.blumenkamp.info die Webseite mit Infos aus Wesel und rund um Blumenkamp