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Presseberichte zum " Kanal-TÜV "

Presseberichte Online

Süddeutsche Online 12.4.2014

RP Online 6. Februar



6. Februar 2014 | 00.00 Uhr
Wesel 1
Kanal-TÜV noch keine Pflicht in der Satzung
Wesel. Verwirrspiel in Sachen Dichtheitsprüfung: Es gab schon zwei Satzungen, die aber nicht mehr gelten. Eine neue steht aus. Kämmerer: "Unser Verfahren ist sanft und so bürgerfreundlich, wie es geht." Von Thomas Hesse
Wieder war's ein reger Meinungsaustausch zwischen Bürgern und Politik. Wieder wurde klar, dass sich ein Großteil der Anwesenden beim Thema "Kanal-TÜV" nicht vertreten fühlen. Als widersprüchlich wurde empfunden, dass Gülle importiert und massenweise auf Felder aufgebracht wird, während das Thema Dichtheitsprüfung hochgehängt wird. "Alles dicht in Wesel" soll jetzt als Initiative installiert werden. Das lässt die Alarmglocken bei manchen Wahlkämpfern schrillen. Volksnah forderte Ludger Hovest (SPD) die Streichung der Satzung zur "Dichtheitsprüfung". Was ist dran, was kommt effektiv auf Blumenkamper und andere zu, die im Wasserschutzgebiet wohnen? Die RP fragte bei Kämmerer Paul-Georg Fritz nach. Fazit: Hovest liegt daneben, aber die Lage ist unübersichtlich, und niemand weiß, was nach der Kommunalwahl in Sachen Kanal-TÜV kommt.

Um wissenschaftliche Gründe für den Kanal-TÜV geht es der Stadt nicht, sie muss per Satzung die Dichtheitsprüfung regeln. "Es gab schon 2010 und 2011 Satzungen mit Fristen. Beide wurden nach geänderter Gesetzeslage aufgehoben. Daneben haben wir eine allgemeine Entwässerungssatzung. Darin steht nichts zur Dichtheitsprüfung", sagt Fritz. Daran werde sich aus seiner Sicht "im Moment nichts ändern". "Kann es aber – je nach Gesetzeserfordernissen", fügt er hinzu. Der Kämmerer sagt aber auch, dass es laut Mustersatzung eine Pflicht gibt, erforderliche Prüfbescheide vorzulegen. Das Verfahren der Stadt kennzeichnet er als "sanft und so bürgerfreundlich, wie es geht". Verwaltungsvorschrift und Verwaltungshandeln müssen also nicht immer kommagetreu deckungsgleich sein – oder: Es kommt drauf an, was man draus macht.

Das Thema Umsetzung der Dichtheitsprüfung vor Ort ist also weiter offen.
Quelle: RP

Ihre Meinung zum Thema ist gefragt Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung (online .http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wesel/kanal-tuev-noch-keine-pflicht-in-der-satzung-aid-1.4013702)


Leserbrief Frosch1 06.02.2014, 10:16 Uhr

Pflicht, erforderliche Prüfbescheide vorzulegen gibt es nicht!

„Der Kämmerer sagt aber, dass es laut Mustersatzung eine Pflicht gibt, erforderliche Prüfbescheide vorzulegen“.

In der Rechtsverordnung (gültig seit Okt.2013) Vorlage 16/1131 steht eindeutig Kapitel 1 § 8 Abs. 7

-Die Gemeinde kann durch Satzung festlegen, dass ihr eine Bescheinigung über das Ergebnis der Zustand- und Funktionsprüfung vorzulegen ist… -

Also ganz klar –KANN - nicht muss.

Auch in der Mustersatzung Stand 29..11.2013, Seite 61 steht:

Eine Pflicht eine solche Regelung (Bescheinigung) in der Satzung zu treffen besteht nicht.

Alles-dicht-in-NRW.de

RP Online 30. Januar

30. Januar 2014 | 00.00 Uhr
Wesel
Kanal-TÜV verunsichert Bürger
Wesel. Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten müssen Dichtheitsprüfungen durchführen lassen. So will es das Gesetz. Doch viele Fragen sind offen. Die sollen heute beim Infoabend in Blumenkamp geklärt werden. Von Klaus Nikolei
Viele der knapp 3000 Eigenheimbesitzer, deren Häuser in den drei großen Weseler Wasserschutzgebieten liegen (Obrighoven: 1070; Blumenkamp/Flüren/Diersfordt: 980; Gindericher Feld: 900), sind völlig verunsichert. Schuld daran ist das Hin und Her der Politik in Sachen Dichtheitsprüfung. Der Blumenkamper Bürgerverein, der jedenfalls die Klagen der Betroffenen im nördlichen Teil der Kreisstadt kennt, hat einen umfangreichen Fragenkatalog rund um das brisante Thema Kanal-TÜV zusammengestellt. "Wo verlaufen die Grenzen der einzelnen Wasserschutzzonen?" – "Welche Häuser sind betroffen?" – "Wer darf prüfen?" – "Welche Unterstützung können wir von der Verwaltung erwarten?" Antworten auf diese und viele andere Fragen erwartet der Bürgerverein heute Abend im Rahmen eines Infoabends von Vertretern der Verwaltung, des städtischen Betriebes ASG und von Vorstandsmitgliedern der Bürgerinitiative "Alles dicht in NRW". Die war kürzlich schon bei einer überragend gut besuchten Veranstaltung in Schermbeck dabei und fuhr dort die harte Linie gegen den Kanal-TÜV. Die Veranstaltung, bei der auch eine Bürgerinitiative gegründet werden soll (siehe Interview) beginnt um 19 Uhr in der Blumenkamper Gaststätte Pollmann, Am Tönniskamp 5.
Am Expertentisch werden unter anderem Kämmerer Paul-Georg Fritz sowie Heinz-Dieter Steinbrecher, Fachbereichsleiter Zentrales Controlling, sitzen. "Wir wissen nicht genau, was da auf uns zukommt, werden aber versuchen, alle Fragen der Bürger zu deren Zufriedenheit zu beantworten", sagt Fritz. Um eine übermäßig hitzige Diskussion im Keim zu ersticken, wird er von Anfang an erklären, "dass wir für die Prüfung nichts können. Wir sind an das neue Landeswassergesetz gebunden und müssen als ausführende Behörde kontrollieren, ob die vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden." Wie die Kontrollen aussehen könnten und mit welchen Sanktionen Prüf-Verweigerer rechnen müssen, dazu kann Fritz noch keine stichhaltigen Auskünfte geben.
Fest steht allerdings, dass es verschiedene Fristen gibt, in denen die Prüfungen von zertifizierten Fachfirmen (zu finden auf der Internetseite des Landesamtes für Naturschutz: www.sadipa.it.nrw.de) durchgeführt werden müssen. bis Ende 2015 müssen die Kanäle von allen Häusern in Wasserschutzgebieten auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden, die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden. Betroffen davon sind nach Angaben von Steinbrecher nur rund 180 Haushalte im Wesel. Die gleiche Frist einhalten müssen auch Gewerbe- und Industriebetriebe in Wasserschutzgebieten, deren Gebäude vor dem 1.1.1990 gebaut wurden.Ende 2020 können sich Eigentümer von Häusern in Wasserschutzgebieten Zeit lassen mit dem Kanal-TÜV, wenn ihre eigenen vier Wände nicht älter 49 Jahre sind. Das gleiche gilt für gewerbliche Gebäude außerhalb von Wasserschutzgebieten.Um Bürgern die Frage schnell beantworten zu können, ob sie tatsächlich in einem Wasserschutzgebiet leben, soll es demnächst eine entsprechende Tabelle auf der Internetseite der Stadt Wesel geben. "Dort trägt man einfach seine Straße ein und weiß, ob man nun in einem Wasserschutzgebiet wohnt oder nicht", erklärt Steinbrecher. Angaben, mit welchen Kosten Bürger bei der Prüfung rechnen müssen, macht Dezernent Fritz nur ungerne. "200 Euro gelten als Richtgröße. Doch es kann natürlich auch teurer werden. Wie gesagt, wie können leider nichts dafür."
Quelle: RP
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wesel/kanal-tuev-verunsichert-buerger-aid-1.3997911

Treffen der 83 Bürgerinitiativen in Dülmen

  BB - Blumenkamper Bürger e.V. www.blumenkamp.info die Webseite mit Infos aus Wesel und rund um Blumenkamp